Quelle: http://www.geobasis-bb.de (ohne Maßstab)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.02.2023 den Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 „Fichtenweg in Ahlsdorf“ der Stadt Schönewalde, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung November 2022, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel und Zweck der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses in der Gemarkung Ahlsdorf, Flur 2, Flurstücke 72 und 73, gemäß nachstehendem Übersichtsplan.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen erfolgt in der Zeit
vom 03.04.2023 bis einschließlich 08.05.2023
im Bauamt (Zimmer 305) der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienststunden des Bauamtes
| Montag | 7.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | |
| Mittwoch | 7.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 7.30 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
bzw. nach Terminvereinbarung unter 035362 743332 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf eine telefonische Anmeldung wird aufgrund der aktuellen Situation hingewiesen.
Bestehende Hygienemaßnahmen sind zu beachten.
Des Weiteren können während der Auslegungsfrist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zuvor genannten Unterlagen auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Hinweise:
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen zum genannten Entwurf schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an bauamt@schoenewalde.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Gutachten:
Umweltbericht:
mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:
• Landkreis Elbe-Elster vom 04.11.2022
o zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
• Landesamt für Umwelt Brandenburg vom 07.11.2022
o zum Vogelschützgraben
Übersichtsplan
Schönewalde, den 01.03.2023