Die Stadt Schönewalde hat am 28.04.2021 den Beschluss zur erneuten Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Jeßnigk Südwest“ gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 172, 256, 257, 262, 263 (teilweise) und 135/1 (Grabengrundstück) der Flur 6 Gemarkung Jeßnigk. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ist im Übersichtsplan dargestellt und umfasst eine Größe von 0,5 ha.
Der neu aufzustellende Bebauungsplan „Wohnbebauung Jeßnigk Südwest“ widerspricht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes „Themesgrund“. Da der Bebauungsplan nach § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden muss, ist der Flächennutzungsplan parallel gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 28.05.2021 bis 30.06.2021 statt. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 19.05.2021 beteiligt. Grundsätzliche Bedenken zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Themesgrund“ wurden nicht vorgetragen.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 26.11.2021 bis 07.01.2022 statt, die Behörden sind mit Schreiben vom 27.11.2021 beteiligt worden. Auch hier ergaben sich keine grundsätzlichen Bedenken und Anregungen.
Mit Schreiben vom 20.09.2022 wurde die 3. Änderung des Flächennutzungsplans Themesgrund zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht. Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers wurde diese nicht erteilt. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit ist demzufolge geboten.
Auf Grundlage des (Nicht)Genehmigungsbescheides sind Aktualisierungen und redaktionelle Korrekturen vorgenommen worden. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung von Einfamilienhäusern.
Gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, liegt der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Themesgrund“ im Bereich des Bebauungsplans „Wohnbebauung Jeßnigk Südwest“ in der Fassung vom Januar 2023 bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom
03.04.2023 bis 08.05.2023
in der Stadtverwaltung Schönewalde, Bauamt (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienststunden:
| Montag: | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag: | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 07.30 bis 12.00 Uhr |
bzw. nach Terminvereinbarung unter 035362/743332 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf eine telefonische Anmeldung wird aufgrund der aktuellen Situation hingewiesen.
Folgende wesentliche umweltbezogenen Unterlagen/Gutachten und im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen liegen mit öffentlich aus:
(1) Umweltbericht zur Planung (Teil der Begründung)
(2) Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung
| (3) umweltbezogenen Stellungnahmen | |
| - | Landkreis Elbe-Elster (17.06.2021) |
| - | Landesamt für Umwelt (21.06.2021) |
| - | Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz - Neugraben“ |
| Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: | |
| - | Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und Bevölkerung: Es werden Aussagen zu Beeinträchtigungen (Lärm, Immissionen, Erholung, etc.) getroffen; |
| - | Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen: Es werden Aussagen zur Biotopstruktur und zu vorhandenen Tieren, Auswirkungen der Planung und notwendigen Maßnahmen als Folge der Planung getroffen; |
| - | Auswirkungen auf das Schutzgut Boden / Schutzgut Fläche: Es werden Aussagen zur Beschaffenheit des Bodens, zur Schutzwürdigkeit des Bodens und zur Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers und zu Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen; |
| - | Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser: Es werden Aussagen zum Grundwasser und Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers getroffen; |
| - | Auswirkungen auf das Schutzgut Luft/ Schutzgut Klima: Es werden Aussagen zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Klima getroffen; |
| - | Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- und Ortsbild: Es werden Aussagen zu den Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild getroffen; |
| - | Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Es wird beschrieben, dass im Plangebiet keine Kulturgüter und sonstige Sachgüter bekannt sind; |
| - | Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete: Es wird beschrieben, dass NATURA 2000 Gebiete nicht betroffen sind; |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de eingestellt. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schönewalde vorgebracht werden bzw. schriftlich an das Büro des Bürgermeisters per Postanschrift oder digital an bauamt@schoenewalde.de abgegeben werden.
Hinweise
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Themesgrund“ im Bereich des Bebauungsplans „Wohnbebauung Jeßnigk Südwest“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Übersichtslageplan:
Lage des Plangebiets mit Flurstücken:
Schönewalde, 09.03.2023