Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung angeordnet:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“ Nr. 3 vom 24.03.2023 bekannt zu machen, dass die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Themesgrund“ im Bereich des Bebauungsplans „Wohnbebauung Jeßnigk Südwest“ im Ortsteil Jeßnigk der Stadt Schönewalde in der Fassung Januar 2023 in der Zeit vom 03.04.2023 bis 08.05.2023 im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten eingesehen werden kann.
Zusätzlich sind die öffentliche Bekanntmachung sowie die genannten Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzustellen.
Schönewalde, den 09.03.2023