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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 3/2023
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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An alle Hundebesitzer

Das Bau- und Ordnungsamt der Stadt Schönewalde möchte noch einmal auf die Ordnungsbehördliche Verordnung § 8 – Mitführen von Tieren hinweisen.

Wer auf Verkehrsflächen oder in öffentlichen Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass sie die Verkehrsflächen oder öffentlichen Anlagen nicht beschädigen oder verunreinigen. Ist es dennoch zu Verunreinigungen gekommen, sind diese Personen verpflichtet, die von ihren Tieren verursachten Beschädigungen oder Verunreinigungen der Verkehrsflächen oder öffentlichen Anlagen unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls ist die Stadt Schönewalde berechtigt, die Verunreinigung oder Beschädigung auf Kosten des Verursachers zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

Tiere, insbesondere Hunde oder Pferde, dürfen im gesamten Gebiet der amtsfreien Stadt Schönewalde nur an einer reißfesten Leine geführt werden.

Leider muss festgestellt werden, dass es immer wieder zu Verstößen diesbezüglich kommt. Wir möchten Sie bitten, dies künftig zu beachten.

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 1.000,00 € geahndet werden.