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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzungen

Stadt Schönewalde

- Der Bürgermeister -

Bekanntmachungsanordnung

Anordnung der Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Jeßnigk Südwest“ der Stadt Schönewalde als Ersatzbekanntmachung im Sinne des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01.12.2000 (GVBl. II/00, (Nr. 24), S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Januar 2022 ((GVBl. I Nr. 22 S. 29).

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Jeßnigk Südwest“ der Stadt Schönewalde i.S. des § 2 Abs. 1 BekanntmV wird hiermit angeordnet.

Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde Nr. 3 vom 15.03.2024, der Bebauungsplan „Wohnbebauung Jeßnigk Südwest“ der Stadt Schönewalde, bekannt zu machen. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter

http://bauleitplanung.schoenewalde.de einsehen. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal für die Bauleitplanung unter

https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen bei der Stadt Schönewalde, Bauamt (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde von jedermann zu den Dienstzeiten:

Montag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.45 Uhr

Dienstag

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.45 Uhr

Mittwoch:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.45 Uhr

Donnerstag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.45 Uhr

Freitag:

07.00 bis 12.00 Uhr

bzw. nach Terminvereinbarung unter 035362 743332 eingesehen werden.

Stadt Schönewalde, den 27.02.2024

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde