Stadt Schönewalde
- Der Bürgermeister -
Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Jeßnigk Südwest“ der Stadt Schönewalde i.S. des § 2 Abs. 1 BekanntmV wird hiermit angeordnet.
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde Nr. 3 vom 15.03.2024, der Bebauungsplan „Wohnbebauung Jeßnigk Südwest“ der Stadt Schönewalde, bekannt zu machen. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter
http://bauleitplanung.schoenewalde.de einsehen. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal für die Bauleitplanung unter
https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
| Zusätzlich können die Unterlagen bei der Stadt Schönewalde, Bauamt (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde von jedermann zu den Dienstzeiten: | |
| Montag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.45 Uhr |
| Dienstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.45 Uhr |
| Mittwoch: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.45 Uhr |
| Donnerstag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.45 Uhr |
| Freitag: | 07.00 bis 12.00 Uhr |
bzw. nach Terminvereinbarung unter 035362 743332 eingesehen werden.
Stadt Schönewalde, den 27.02.2024