Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung eines Solarparks im Ortsteil Dubro aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan der Stadt Schönewalde (ehemalige Gemeinde Themesgrund) entsprechend zu ändern. Die ASG EnergiePark Dubro 2 Erweiterung GmbH & Co. KG, Elsdorfer Weg 3a, 06366 Köthen, als Vorhabenträger hatte dies zuvor beantragt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich in der Gemarkung Dubro und besteht aus den Teilflächen Solarpark Dubro 2 Erweiterung (West), Solarpark Dubro 2 Erweiterung (Ost) und einer Erschließungsfläche.
Die Teilfläche Solarpark Dubro 2 Erweiterung (West) mit einer Größe von 37,0 Hektar liegt in der Gemarkung Dubro, Flur 5 und umfasst die folgenden Flurstücke: 36/4, 168, 193/48, 220/13 und 246 (alle vollständig) sowie 39/1, 49/1, 71/1, 144, 145, 155, 157, 191/48, 192/48 und 258 (alle teilweise). Sie wird begrenzt
| • | im Norden durch das Flurstück 73 und dessen Verlängerung nach Westen bis zum Flurstück 137; |
| • | im Osten durch das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 31 "Solarpark Dubro 2" sowie das Flurstück 181; |
| • | im Süden durch den Waldrand auf den Flurstücken 36/2, 39/1, 49/1, 145, 245 und 258 |
| • | im Westen durch die Flurstücke 137 und 138 sowie deren Verlängerung auf dem Flurstück 71/1. |
| Die Teilfläche Solarpark Dubro 2 Erweiterung (Ost) mit einer Größe von 1,1 Hektar liegt in der Gemarkung Dubro, Flur 5 und umfasst das Flurstück 201 (teilweise).Sie wird begrenzt | |
| • | im Norden durch die Flurstück 96; |
| • | im Osten durch das Flurstück 88; |
| • | im Süden durch das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 31 "Solarpark Dubro 2"; |
| • | im Westen durch das Flurstück 82. |
Die Erschließungsfläche mit einer Größe von 0,6 Hektar bestimmt sich wie folgt:
Gemarkung Dubro, Flur 2, Flurstücke 141 (vollständig) sowie 80, 81/2, 211 und 212 (alle teilweise),
Gemarkung Dubro, Flur 5, Flurstücke 79/1, 82, 83, 91/6, 96, 97/1, 181, 187, 191/48, 198, 201, 202, 203 und 260/66 (alle teilweise).
Sie entspricht in ihrem Verlauf über die Flurstücke 80, 81/2, 83, 91/6, 96, 97/1, 141, 201, 202, 203, 211 und 212 weitestgehend einem vorhandenen Wirtschaftsweg, der von der Ortslage Dubro aus nach Süden bis an die Teilfläche Ost heranführt. Die dort beginnende Anbindung der Teilfläche West verläuft südlich angrenzend und parallel zur Grenze des Flurstücks 73
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 "Solarpark Dubro 2 Erweiterung" sowie der Änderung des Flächennutzungsplans ist es, eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich der Ortslage Dubro für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als "Sondergebiet Photovoltaik" festzusetzen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird mit dieser Veröffentlichung der am 26.02.2025 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Dubro sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schönewalde (ehemalige Gemeinde Themesgrund) ortsüblich bekannt gemacht.
Schönewalde, den 04.03.2025