Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 29.03.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" (Stand 15.01.2023) beschlossen, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie den Artenschutzfachbeitrag (alle Stand 15.01.2023) und ein gartendenkmalpflegerisches Gutachten (Stand 22.11.2022) gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden bestimmt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Ahlsdorf und liegt nordwestlich der Ortslage Ahlsdorf. Es weist eine Größe von 60,0 Hektar auf. Zum Plangebiet gehören die folgenden Flurstücke: Gemarkung Ahlsdorf, Flur 1: 16, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 117, 141/1, 142, 143, 144, 145, 175, 210, 211, 239, 240, 241, 242, 244, 245, 246, 247, 248 (alle vollständig) sowie 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 42, 43, 47, 60, 61, 62, 72, 73, 108, 109, 111, 121, 126, 128, 133, 140, 146, 186, 190, 192, 194, 196, 198, 200, 202, 204, 206, 208, 238, 243, 249 (alle teilweise). Das Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist unbebaut. Die Erschließung des Plangebietes ist über die Kreisstraße K 6251 gesichert.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" der Stadt Schönewalde (Stand 15.01.2023) einschließlich Begründung, Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (alle Stand 15.01.2023) und ein gartendenkmalpflegerisches Gutachten (Stand 22.11.2022) liegt in der Zeit
vom 02.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023
im Bauamt der Stadtverwaltung Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde öffentlich aus und kann während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:
| Montag: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362 743332.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Unterlagen für die Dauer der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem folgenden Link eingestellt:
http://bauleitplanung.schoenewalde.de
Daneben stehen sie im Zentralen Landesportal für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Bauleitplanung im Land Brandenburg unter folgendem Link zur Verfügung:
https://uvp-verbund.de/bb.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind per Post bei der Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde, per Telefax an die Faxnummer 035362 743340 oder per E-Mail an bauamt@schoenewalde.de einzureichen. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht.
Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
| Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: | |
| 1 | Im Umweltbericht als Teil der Begründung wird folgendes dargelegt: |
| Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| 1.1 | Schutzgut Tiere |
| Bestandsbeschreibung der betroffenen und zu prüfenden Arten und Artengruppen (Zauneidechse, Erdkröte, Knoblauchkröte, Brutvögel). | |
| Die baubedingten Beeinträchtigungen sind erheblich und werden durch Festsetzung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. | |
| Erhebliche anlagenbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. | |
| Erhebliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten. | |
| 1.2 | Schutzgut Pflanzen |
| Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen der Änderungsfläche (Wertstufen der Biotope gering bei geringer Empfindlichkeit und kurz- bzw. mittelfristiger Wiederherstellbarkeit). | |
| Baubedingte Beeinträchtigungen werden durch Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen kompensiert. | |
| Erhebliche anlagenbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. | |
| Erhebliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten. | |
| 1.3 | Schutzgut Boden |
| Altlasten sind nicht registriert. Böden mit besonderen Funktionen für den Naturhaushalt oder mit besonderer Empfindlichkeit sind nicht vorhanden. | |
| Vorbelastung der obersten Bodenschicht durch Erosion, Verdichtung, Ablagerungen sowie langjährigen Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. | |
| Baubedingte Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten sind zu erwarten, werden aber als weniger erheblich eingeschätzt. | |
| Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch eine geringe Neuversiegelung sind zu erwarten, werden aber als gering eingeschätzt. | |
| Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten. | |
| 1.4 | Schutzgut Wasser |
| Oberflächenwasserkörper sind nicht tangiert. | |
| Bestehende Vorbelastung von Grundwasser und angrenzenden Kleingewässern durch Einträge von Pestiziden und Düngemitteln | |
| Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten. | |
| Durch die Verringerung von Nährstoff- und Schadstoffeintrag ist eine Verbesserung des Zustandes zu erwarten. | |
| 1.5 | Schutzgut Klima und Luft |
| Von der geplanten PV-Anlage gehen keine erheblichen Wirkfaktoren auf das Klima aus. | |
| Baubedingte Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Fahrzeugen und Baumaschinen sind gegeben, werden aber nicht als erheblich eingeschätzt. | |
| Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch eine verminderte Kaltluftprodukion sind zu erwarten, werden aber als gering eingeschätzt. | |
| Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten. | |
| 1.6 | Schutzgut Landschaft |
| Der Standort der geplanten PV-Anlage bringt eine weniger erhebliche Beeinträchtigung mit sich. | |
| Baubedingte Beeinträchtigungen durch Einrichtung und Betrieb der Baustelle sind gegeben, werden aber aufgrund des temporären Charakters nicht als erheblich eingeschätzt. | |
| Anlagenbedingte Beeinträchtigungen werden durch Gehölzpflanzungen in den Randbereichen vermindert. | |
| Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten. | |
| 1.7 | Schutzgut Mensch und Gesundheit |
| Von der geplanten PV-Anlage gehen keine schädlichen Emissionen (Lärm, Gerüche, Verkehrsbelastung etc.) aus. Optische Beeinträchtigungen sind wegen der Entfernung zu Wohngebäuden nicht gegeben. | |
| Durch den Erhalt des bestehenden Feldweges, der das Baugebiet von NW nach SO quert, ist nur eine gerungen Zerschneidungswirkung gegeben. | |
| Baubedingte Beeinträchtigungen durch Einrichtung und Betrieb der Baustelle sind gegeben, werden aber aufgrund des temporären Charakters nicht als erheblich eingeschätzt. | |
| Anlagenbedingte optische Beeinträchtigungen durch die Lage am Elsterradweg werden durch die Eingrünung der Anlage eliminiert. | |
| Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten. | |
| 1.8 | Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
| Im Bereich der geplanten PV-Anlage sind keine Kultur- und Sachgüter vorhanden. | |
| Eine optische Beeinträchtigung von sichtbaren Denkmälern ist nicht gegeben. | |
| Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten. | |
| 1.9 | Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
| Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nicht zu erwarten. Es sind auch keine Wechselwirkungen erkennbar, die zu Summationswirkungen führen können. | |
| 2 | Gutachterlich Informationen |
| 2.1 | Tiere / Artenschutz |
| Artenschutzfachbeitrag mit Darstellung des Bestandes, Relevanzprüfung und Beschreibung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. | |
| 2.2 | Kultur- und Sachgüter |
| Gartendenkmalpflegerisches Gutachten zu möglichen Auswirkungen auf die unter Schutz stehenden Ensembles "Ahlsdorf, Schloßpark und Parkbauten" sowie "Bärwalde, Burgruine und Gutspark" | |
| 3 | Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung |
| 3.1 | Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster |
| Die Zaunbegrünung (Maßnahme K 1) wird abgelehnt. Eine erneute Erörterung führte zu einem nachträglichen Abrücken davon. Außerdem wird eine Änderung der Pflanzenauswahl für die Hecken empfohlen. | |
| Es werden Empfehlungen hinsichtlich der Grünlandpflege gegeben. | |
| 3.2 | Stellungnahme der Abteilung Immissionsschutz des Landesamtes für Umwelt |
| Es werden keine Bedenken geäußert | |
| 3.3 | Stellungnahme der Abteilung Wasserwirtschaft des Landesamtes für Umwelt |
| Es werden keine Bedenken geäußert und nur einige Hinweise gegeben, daß sich durch das plangegenständliche Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf den flankierend verlaufenden Sorgengraben ergeben dürfen. | |
| 3.4 | Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege |
| Zur Herstellung der Beurteilungsfähigkeit wird die Vorlage eines gartendenkmalpflegerischen Gutachtens gefordert, um eventuelle Auswirkungen auf die Gartendenkmale "Ahlsdorf, Schloßpark und Parkbauten" und "Bärwalde, Burgruine und Gutspark" zu ermitteln. | |
Schönewalde, den 03.04.2023