Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger bei Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses, den dazugehörigen vorläufigen Dokumenten sowie bei Kinderreisepässen und Führerscheinen unbedingt darauf zu achten, dass das biometrische Passbild nicht älter als 1 Jahr ist. Ältere Bilder werden nicht akzeptiert. Zur Beantragung dieser hoheitlichen Dokumente werden weiterhin die Ehe- oder Geburtsurkunde des Bürgers benötigt, um die Schreibung und Anordnung der Vornamen und Namen zu überprüfen.