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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 4/2023
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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Wichtiger Hinweis aus dem Einwohnermeldeamt

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger bei Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses, den dazugehörigen vorläufigen Dokumenten sowie bei Kinderreisepässen und Führerscheinen unbedingt darauf zu achten, dass das biometrische Passbild nicht älter als 1 Jahr ist. Ältere Bilder werden nicht akzeptiert. Zur Beantragung dieser hoheitlichen Dokumente werden weiterhin die Ehe- oder Geburtsurkunde des Bürgers benötigt, um die Schreibung und Anordnung der Vornamen und Namen zu überprüfen.

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Schönewalde