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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzungen

Auf Grund § 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/ 07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I/ 22 Nr. 18, S. 6) in Verbindung mit dem § 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, Nr. 08, S. 174) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/ 19, Nr. 36) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde in ihrer Sitzung am 27.03.2024 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

§ 1

Allgemein

Für die Benutzung der von der Stadt Schönewalde verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2

Gebührenpflicht

1.

Gebührenpflichtig ist

a)

wer den Auftrag erteilt hat, die Leistung oder die Einrichtung in Anspruch nimmt,

b)

wer aus sonstigen Gründen zur Kostentragung verpflichtet ist.

2.

Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

3.

Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühren entsteht mit dem Beginn der Benutzung oder der Inanspruchnahme der in den §§ 3 bis 4 aufgeführten Leistungen.

4.

Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 3

Grabstellengebühr

1.

Für die Überlassung der Grabstätte während der Ruhezeit werden folgende Grabstellengebühren erhoben:

a) Reihengrab

850,00 €

b) Familiengrab

1700,00 €

c) Urnenreihengrab

450,00 €

d) Urnenfamiliengrab

850,00 €

e) Halbanonyme Urnenreihengrabstätte

915,00 €

f) Anonyme Urnengrabstätte

600,00 € zzgl. USt

In den Gebührensätzen sind die Kosten der Friedhofsunterhaltung enthalten.

2.

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts je Grabstätte und Jahr wird gemäß § 3 Punkt 1.a) bis f) folgende Gebühr erhoben:

a) Reihengrab

42,00 €

b) Familiengrab

85,00 €

c) Urnenreihengrab

30,00 €

d) Urnenfamiliengrab

56,67 €

e) Halbanonyme Urnenreihengrabstätte

61,00 €

f) Anonyme Urnengrabstätte

40,00 € zzgl. USt

§ 4

Benutzung der Trauerhallen

Für die Benutzung der Trauerhalle in den GT Freywalde, GT Schmielsdorf, OT Grassau, OT Bernsdorf, OT Jeßnigk, OT Wiepersdorf, GT Horst, OT Stolzenhain, GT Hartmannsdorf OT Ahlsdorf, OT Brandis, OT Dubro und OT Wildenau wird folgende Gebühr erhoben:

75,00 €

§ 5

Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt rückwirkend zum 01.04.2024 in Kraft.

Gleichzeitig tritt:

- die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schönewalde vom 12.12.2018

außer Kraft.

Schönewalde, den 27.03.2024

Michael Stawski
Bürgermeister