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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Schönewalde über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 "Solarpark Horst" der Stadt Schönewalde.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 26.03.2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 "Solarpark Horst" (Stand 31.01.2025) beschlossen, die dazugehörige Begründung sowie Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden bestimmt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Horst südöstlich der Ortslage Horst. Es weist eine Größe von 38,5 Hektar auf, wovon 1,6 Hektar auf die Erschließungsfläche der vorhandenen Wirtschaftswege entfallen. Das Plangebiet bestimmt sich wie folgt:

Gemarkung Horst, Flur 1, Flurstücke 2 (vollständig) sowie 150 (teilweise),

Gemarkung Horst, Flur 2, Flurstücke 22/2 und 37 (vollständig) sowie 21, 22/1, 35, 38 und 40 (alle teilweise).

Das Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist unbebaut. Die Erschließung ist gesichert über einen bestehenden Wirtschaftsweg von der Ortslage Horst.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 "Solarpark Horst " der Stadt Schönewalde (Stand 31.01.2025) einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag ist in der Zeit

vom 22.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem Link http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie im Landesportal für Beteiligungen des Landes Brandenburg unter folgendem Link: https://bb.beteiligung.diplanung.de einsehbar.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während dieser Frist im Bauamt der Stadt Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können während der folgenden Dienststunden:

Montag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:

07.00 bis 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an planung@schoenewalde.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht daneben die Möglichkeit der Zusendung per Post an die Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde oder der Abgabe zur Niederschrift in den Räumen des Bauamtes der Stadt Schönewalde. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 "Solarpark Horst“ unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

1

Im Umweltbericht als Teil der Begründung wird folgendes dargelegt: Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

1.1

Schutzgut Biotope und Flora

Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungsstrukturen der Plangebietsfläche (die weitläufigen Ackerflächen weisen eher geringe naturschutzfachliche Wertigkeit auf).

Baubedingte Beeinträchtigungen werden durch Beschränkungsmaßnahmen auf ein Minimum reduziert.

Erhebliche anlagenbedingte Auswirkungen durch Verschattung sowie konzentriertere Verteilung von Niederschlagswasser sowie ein flächiger Biotopverlust sind nicht zu erwarten.

Insgesamt sind erhebliche Eingriffe in das Schutzgut nicht zu erwarten.

1.2

Schutzgut Fauna

Bestandsbeschreibung der betroffenen und zu prüfenden Arten und Artengruppen (Brutvögel, Teichfrosch, Teichmolch und Kammmolch).

Die baubedingten Beeinträchtigungen sind erheblich, tragen aber nur temporären Charakter und werden durch Festsetzung von Schutzmaßnahmen minimiert. Andauerndes Meideverhalten von Mittel- und Kleinsäugern ist nicht zu erwarten.

Erhebliche anlagenbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten, langfristig eher eine Aufwertung durch Nutzungsextensivierung.

1.3

Schutzgut biologische Vielfalt

Bestandsbeschreibung (mittlere naturschutzfachliche Wertigkeit des Plangebietes).

Eine erhebliche Beeinträchtigung durch kleinflächige Vollversiegelungen ist nicht zu erwarten.

Die Nutzungsextensivierung lässt eine Erhöhung der biologischen Vielfalt erwarten.

Insgesamt sind erhebliche Eingriffe in das Schutzgut nicht zu erwarten, langfristig eher eine Aufwertung durch verminderten Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

1.4

Schutzgut Boden und Fläche

Bestandsbeschreibung (Die ökologische Leistungsfähigkeit des Bodens ist nur mäßig ausgeprägt, so dass er sich nur eingeschränkt als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen eignet. Angetroffen wird eine stark anthropogene Überformung mit Vorbelastung aus langjähriger intensiver landwirtschaftlicher Nutzung durch Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln).

Baubedingte Beeinträchtigungen sind zu erwarten, werden aber als gering eingeschätzt.

Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Versiegelung, Verschattung sowie konzentriertere Verteilung von Niederschlagswasser sind zu erwarten, werden aber als gering eingeschätzt.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten, langfristig eher eine Aufwertung durch verminderten Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

1.5

Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung (Das Grundwasser könnte durch Schadstoffeintrag durch intensive landwirtschaftliche Nutzung belastet sein. Oberflächenwasserkörper sind nicht tangiert).

Baubedingte Beeinträchtigungen werden durch entsprechende Schutzmaßnahmen vermieden. Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch Versiegelung und konzentriertere Verteilung von Niederschlagswasser sind zu erwarten, werden aber als gering eingeschätzt.

Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten, langfristig eher eine Aufwertung durch verminderten Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

1.6

Schutzgut Klima und Luft

Bestandsbeschreibung (gute Luftqualität).

Von der geplanten PV-Anlage gehen keine erheblichen Wirkfaktoren auf das Klima aus.

Baubedingte Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Fahrzeugen und Baumaschinen sowie Staubentwicklung bei Erdarbeiten sind gegeben, werden aber nicht als erheblich eingeschätzt.

Anlagenbedingte Beeinträchtigungen durch mikroklimatische Veränderungen sind zu erwarten, werden aber als unerheblich eingeschätzt.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten.

1.7

Schutzgut Landschaft

Bestandsbeschreibung (Einstufung des Landschaftsbildes als wenig erlebnisreich mit geringem bis mittlerem landschaftsästhetischen Wert).

Baubedingte Beeinträchtigungen durch Einrichtung und Betrieb der Baustelle sind gegeben, werden aber aufgrund des temporären Charakters nicht als erheblich eingeschätzt. Anlagenbedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind gegeben, werden aber durch Gehölzpflanzungen in den Randbereichen vermindert.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft sind nicht zu erwarten.

1.8

Schutzgut Mensch und Gesundheit

Bestandsbeschreibung (derzeit keine Einwirkungen; Der Wert des Gebietes im Hinblick auf eine Erholungsnutzung wird als sehr gering eingeschätzt).

Baubedingte Beeinträchtigungen durch Einrichtung und Betrieb der Baustelle sind gegeben, werden aber aufgrund des temporären Charakters nicht als erheblich eingeschätzt. Anlagenbedingte optische Beeinträchtigungen werden durch die Eingrünung der Anlage eliminiert. Reflektionen wirken nicht auf Wohngebäude. Geräuschemissionen treten v.a. temporär im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten auf. Elektrische und magnetische Gleich- und Wechselfelder sind nur in unmittelbarer Nähe der Anlagenteile messbar.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten.

1.9

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Bestandsbeschreibung (im Bereich der geplanten PV-Anlage sind keine Kultur- und Sachgüter vorhanden).

Eine optische Beeinträchtigung von sichtbaren Denkmälern ist nicht gegeben.

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur-/Sachgüter sind nicht zu erwarten.

1.10

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nicht zu erwarten. Es sind auch keine Wechselwirkungen erkennbar, die zu Summationswirkungen führen können.

Schönewalde, den 31.03.2025

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde