Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der derzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 4 vom 17.04.2025 bekannt zu machen, dass der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 „Solarpark Horst“ der Stadt Schönewalde in der Zeit vom 22.04.2025 – 30.05.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem zentralen Landesportal für Beteiligungen im Land Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de zugänglich gemacht wird.
Zudem sind die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten auszulegen.
Schönewalde, den 31.03.2025