Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 26.03.2025 den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schönewalde (ehemalige Gemeinde Themesgrund) (Stand 28.02.2025) beschlossen, die dazugehörige Begründung sowie den mehrteiligen Umweltbericht (Stand 28.02.2025) gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden bestimmt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll eine wesentliche Voraussetzung für die Herstellung von Planungsrecht im Bereich der folgenden vorhabenbezogenen Bebauungspläne geschaffen werden:
Änderungsfläche 4.1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 "Solarpark Bernsdorf",
Änderungsfläche 4.2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 "Solarpark Grassau 1",
Änderungsfläche 4.3: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 "Solarpark Grassau 2",
Änderungsfläche 4.4: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 "Solarpark Dubro 1",
Änderungsfläche 4.5: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 "Solarpark Dubro 2";
Änderungsfläche 4.6: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Solarpark Dubro 2 Erweiterung";
Änderungsfläche 4.7: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39 "Solarpark Jeßnigk West";
Änderungsfläche 4.8: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 "Solarpark Jeßnigk West 2";
Das gleichlautende Planungsziel bei den acht Änderungsbereichen ist jeweils die Nutzung bislang intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen als Standorte für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen.
Die Unterlagen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönewalde (ehemalige Gemeinde Themesgrund), bestehend aus zwei Planzeichnungen, der Begründung sowie acht standortbezogenen Umweltberichten (alle Stand 28.02.2025), sind in der Zeit
vom 22.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025
auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem folgenden Link einsehbar: http://bauleitplanung.schoenewalde.de. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme im zentralen Landesportal für Beteiligungen im Land Brandenburg unter folgendem Link: https://bb.beteiligung.diplanung.de.
Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während dieser Frist im Bauamt der Stadt Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können während der folgenden Dienststunden:
| Montag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 07.00 bis 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zum Vorentwurf der Änderungsplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an planung@schoenewalde.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht daneben die Möglichkeit der Zusendung per Post an die Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde oder der Abgabe zur Niederschrift in den Räumen des Bauamtes der Stadt Schönewalde. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht.
Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönewalde (ehemalige Gemeinde Themesgrund) unberücksichtigt bleiben. Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Ab. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
In den Umweltberichten als Teil der Begründung wird, i.W. gleichlautend, folgendes dargelegt:
Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit
Zusätzliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch ergeben sich nicht.
Es kommt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von erholungsrelevanten Bereichen oder der menschlichen Gesundheit.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Durch die Änderungsplanung ergeben sich keine zusätzlichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes. Soweit die Änderungsflächen von ausgewiesenen Bodendenkmal-Vermutungsflächen überschnitten werden, werden im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung entsprechende Sondierungen vorzunehmen sein.
Schutzgut Biotope
Im Änderungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 "Solarpark Grassau 1" befindet sich ein Trockenrasenbiotop, das teilweise erhalten bleibt; Verluste werden ausgeglichen.
Ansonsten kommt es lediglich zur Beeinträchtigung von Biotopen mit kurz- bis mittelfristiger Wiederherstellbarkeit, geringer ökologischer Wertigkeit und geringer Empfindlichkeit.
Schutzgut Flora und Vegetation
Die einzelfallbezogene Prüfung von Vorkommen und Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird auf der nachgelagerten Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geleistet.
Schutzgut Boden und Fläche
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten und treten insbesondere im Zuge der Errichtung auf. Eine vertiefte Auseinandersetzung findet auf der nachgelagerten Ebene der verbindlichen Bauleitplanung statt.
Schutzgut Wasser
Mit der Aufgabe der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung wird eine langfristige günstige Wirkung auf Grundwasser und entfernte Oberflächengewässer einhergehen.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten.
Im Bereich der Änderungsfläche 4.1 ergeben sich Anforderungen aus dem Umstand, dass sie sich zu einem Großteil in einem Hochwasserrisikogebiet befindet.
Schutzgut Klima und Luft
PV-Anlagen leisten einen Beitrag zur Verminderung von CO2-Emissionen und tragen insofern zur Verbesserung des Klimas bei.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten.
Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild und Erholung
Die großflächige Ausprägung der ackerbaulichen Flächen begrenzen den Wert der Erholungsfunktion der Änderungsflächen.
Umlaufende Sichtschutzpflanzungen sowie ggf. notwendige Wanderkorridore für Großwild gleichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes aus.
Schutzgut Fauna
Die einzelfallbezogene Prüfung von Vorkommen und Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird auf der nachgelagerten Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geleistet.
Schutzgut Biologische Vielfalt
Die nachgewiesenen Arten und Biotope deuten im Allgemeinen auf geringe bis mittlere naturschutzfachliche Wertigkeit der Änderungsflächen hin.
Bestehende Gehölz- und Saumstrukturen sowie Kleingewässer bleiben erhalten.
Durch die vorgesehene Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung ist eine Erhöhung der biologischen Vielfalt zu erwarten.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Erhebliche nachteilige Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nicht zu erwarten.
—
Schönewalde, den 31.03.2025