Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 4/2025
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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Information aus der Kämmerei
Fälligkeit der nächsten Grundsteuerrate
Alle Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug ihrer Grundsteuer erteilt haben, möchten wir an die Zahlung der 2. Rate zum 15.05.2025 erinnern.
Säumige Zahler weisen wir daraufhin, dass für die rückständigen Beträge Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Mit der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens ersparen Sie sich die Terminüberwachung und zusätzliche Kosten.