Alle Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Hundesteuer erteilt haben, möchten wir an die Zahlung zum 15.05.2026 erinnern.
Säumige Zahler weisen wir daraufhin, dass für die rückständigen Beträge Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Mit der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens ersparen Sie sich die Terminüberwachung und zusätzliche Kosten.