Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 24.04.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wiepersdorf-Süd" gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr. 35/2024). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Elbe-Elster auf dem Gebiet der Stadt Schönewalde, OT Wiepersdorf. Es befindet sich südöstlich der Ortslage Wiepersdorf und gliedert sich in zwei Teilflächen (TF1 und TF2). TF1 befindet sich westlich der Landesstraße L721 und TF2 östlich der L721.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von 34,83 Hektar und beinhaltet in der Gemarkung Wiepersdorf der Flur 6 die Flurstücke 43, 44, 51, 52 jeweils vollständig und die Flurstücke 54, 55, 56,57 jeweils teilweise, begrenzt im Westen durch die L721, im Norden durch Acker, im Osten durch Grünland, im Süden durch Acker und in der Flur 7 die Flurstücke 51, 52, 55 jeweils vollständig und die Flurstücke 50, 54 jeweils teilweise, begrenzt im Westen durch Wald, im Norden durch einen Feldweg, im Osten durch die L721, im Süden durch Acker.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der Übersichtskarte dargestellt (nicht maßstäblich).
Abb. 1: Räumlicher Geltungsbereich (DTK50 © Geobasis DE/LGB 2023)
Plangebiet
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 22.03.2024, der Begründung und dem Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
http://bauleitplanung.schoenewalde.de
und
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im Land Brandenburg unter
https://uvp-verbund.de/bb
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadt Schönewalde, (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde öffentlich ausgelegt und können während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:
| Montag | 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 07:00 - 12:00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den auszulegenden Unterlagen für den Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:
| Fläche | |
| - | derzeitige Flächennutzung im Plangebiet |
| - | Auswirkungen des Vorhabens durch den Entzug landwirtschaftlicher Flächen |
| - | kritische Auseinandersetzung mit Belangen, die für bzw. gegen eine Inanspruchnahme der Flächen sprechen |
| Boden | |
| - | Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet |
| - | Auswirkungen durch Überständerung und Versiegelung |
| - | Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und der festgesetzten Anlage von extensiven Grünflächen, Blühwiesen und Feldhecken als bodenverbessernde Maßnahmen |
| Wasser | |
| - | Vorbelastungen von Grundwasser und Oberflächenwasser, Niederschlagverbringung, Auswirkung auf Grundwasserneubildung, Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers |
| - | Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss (nicht erheblich) |
| - | Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen |
| Klima/Luft | |
| - | Klimatische Bedingungen im Plangebiet (Aussagen u.a. zu Kaltluftentstehungsgebieten, lufthygienischer Ausgleichfunktion, Emissionen |
| - | Auswirkungen Mikroklima durch Überbauung und Versiegelung |
| Biotope und Flora | |
| - | im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen |
| - | Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung |
| - | Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Brandenburg |
| - | Beschreibung der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen zur Umwandlung von Acker in Blühwiesen und extensive Grünflächen und des dazugehörigen Pflegekonzepts |
| Fauna und biologische Vielfalt | |
| - | Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage von Artabfragen, Potentialabschätzungen und durchgeführten Kartierungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten Vögel (Bodenbrüter, Freibrüter) und Reptilien |
| - | besonderer Artenschutz der Avifauna (Vögel), u.a. baubedingte und betriebsbedingte Auswirkungen auf bodenbrütende Avifauna (hier insbesondere die Feldlerche) |
| - | Vorbelastung durch landwirtschaftliche Nutzung |
| - | Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung |
| - | Durchlässigkeit der Zaunanlage für kleine Tiere |
| - | Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote (z.B. ökologische Bauüberwachung, Bauzeitenregelung, Artenschutzkontrolle vor Baubeginn) |
| Landschaftsbild | |
| - | Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung |
| - | Flächenzerschneidung, Wirkung auf das Landschaftsbild |
| Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit | |
| - | Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt) |
| - | Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder und Geräuschentwicklung der Transformatoren |
| - | keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit durch Schall und Blendung |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen |
| - | begründete Vermutung auf bislang nicht aktenkundig gewordene Bodendenkmale auf südlicher Teilfläche, daher Durchführung einer archäologischen Prospektion vor Baubeginn |
| Schutzgebiete nach Naturschutzrecht | |
| - | Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum |
| - | keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete |
| Sonstige Angaben | |
| - | Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke |
| - | Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung |
| - | Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen |
| - | Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen |
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauamt@schoenewalde.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen steht neben der Stadt Schönewalde die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Schönewalde, 30.04.2024