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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungsanordnung über die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 "Freiflächen- Photovoltaikanlage Wiepersdorf-Süd"

Stadt Schönewalde

- Der Bürgermeister -

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:

Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 5 vom 17.05.2024 bekannt zu machen, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 „Freiflächen- Photovoltaikanlage Wiepersdorf-Süd“ der Stadt Schönewalde in der Zeit vom 21.05.2024 – 21.06.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten eingesehen werden kann.

Zudem sind die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de

sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzustellen.

Schönewalde, den 30.04.2024

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönwalde