Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 5 vom 23.05.2025 bekannt zu machen, dass der 5. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde in der Zeit vom 26.05.2025 bis 30.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB, elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem zentralen Landesportal für Beteiligungen im Land Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de oder auf dem Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter dem Link https://uvp-verbund.de/bb zugänglich gemacht wird.
Zudem sind die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten auszulegen.
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Schönewalde, den 09.05.2025