Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Baugebiet an den Mühlen“ der Stadt Schönewalde, in der Fassung August 2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 191, 273, 275, 276, Teil aus 189, Teil aus 271 und Teil aus 187 der Flur 1 sowie das Flurstück 318 der Flur 7 in der Gemarkung Schönewalde (s. Übersichtsplan).
Die Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 01.11.2022 – 01.12.2022 im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 27.02.2023 – 17.03.2023 sowie in der Zeit vom 02.05.2023 – 16.05.2023 und vom 19.11.2024 – 10.12.2024 öffentlich aus.
Nach der öffentlichen Auslegung wurden im Wesentlichen die Festsetzungen eines eingeschränkten Gewerbegebietes sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Folgen von Blendwirkungen ergänzt bzw. geändert. Das geänderte Plandokument sowie die fortgeschriebene Begründung und der Umweltbericht stellen den 5. Entwurf, Fassung Mai 2025, dar.
Die Unterlagen zum 5. Entwurf, sowie die der Stadt vorliegenden wesentlichen umweltrelevanten Informationen, werden in der Zeit
vom 26.05.2025 bis einschließlich 30.06.2025
elektronisch auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem Link http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie im Zentralen Landesportal für Beteiligungen im Land Brandenburg unter folgendem Link: https://bb.beteiligung.diplanung.de oder auf dem Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter dem Link https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadt Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können während der Dienststunden des Bauamtes
| Montag | 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 7.00 – 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.
Folgende, nach Einschätzung der Stadt, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Gutachten:
Umweltbericht:
mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:
| • | Landkreis Elbe-Elster vom 07.01.2021, 28.06.2022, 04.11.2022, 24.02.2023, 11.05.2023 und 10.12.2024 |
| o | zur Landschaftsrahmenplanung |
| o | zu Blendwirkungen der PV-Anlage auf die Nachbarschaft |
| o | zu Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen |
| o | zum Immissionsschutz |
| • | Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 15.06.2022 und 21.06.2022 |
| o | Hinweise zur Ersatzmaßnahme |
| • | Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) vom 08.11.2022, 08.05.2023 und 29.11.2024 |
| o | Hinweise zum Gewerbelärm |
Hinweise:
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen zum genannten 5. Entwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an planung@schoenewalde.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht daneben die Möglichkeit der Zusendung per Post an die Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde oder der Abgabe zur Niederschrift in den Räumen des Bauamtes der Stadt Schönewalde. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Übersichtsplan
Quelle: http://www.geobasis-bb.de (ohne Maßstab)
—
Schönewalde, den 09.05.2025