Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 5/2026
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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Information aus der Kämmerei
Nach § 80 Absatz 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung kann jede Person Einsicht in den Jahresabschluss und die Anlagen nehmen. Den geprüften und beschlossenen Jahresabschluss 2024 kann jede Person in der Stadtverwaltung der Stadt Schönewalde in der Kämmerei Zimmer 217 einsehen.