Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 5 vom 22.05.2026 bekannt zu machen, dass der Aufstellungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2025 gefasst worden ist und dass der Entwurf des Text-Bebauungsplans zur 3. Änderung des Bebauungsplanes SW1 „Wohnsiedlung Grüner Weg“ der Stadt Schönewalde in der Zeit vom 26.05.2026 – 29.06.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem zentralen Landesportal für Beteiligungen im Land Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de oder auf dem Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter dem Link https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Zusätzlich sind die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten auszulegen.
Schönewalde, den 07.05.2026