Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans SW1 „Wohnsiedlung Grüner Weg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.04.2026 den Entwurf des Text-Bebauungsplans der 3. Änderung des Bebauungsplans SW1 „Wohnsiedlung Grüner Weg“, in der Fassung März 2026, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung, gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderungsplanung betrifft die Gemarkung Schönewalde, Flur 3, Flurstücke 651, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 664, 673, 674, 675, 676, 677, 686, 1253, 689, 690, 691, 692, 693, 694, 695, 706, 707, 912, 726, 725, 724, 723, 722, 721, 759, 755, 745, 741, 740, 742, 1041, 1027, 1028, 1029, 760, 910, 720, 719, 763, 764, 765, 766, 1036, 769, 770, 1032, 1046, 1210, 911 (teilweise) und ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
Allgemeines Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.
Die Entwurfsunterlagen mit den rechtskräftigen Bebauungsplänen werden in der Zeit
vom 26.05.2026 bis einschließlich 29.06.2026
auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem Link http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie im Zentralen Landesportal für Beteiligungen im Land Brandenburg unter folgendem Link: https://bb.beteiligung.diplanung.de oder auf dem Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter dem Link https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadt Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienststunden des Bauamtes
| Montag | 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 7.00 – 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.
Hinweise:
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum genannten Entwurf schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an planung@schoenewalde.de abgegeben werden.
Bei Bedarf besteht daneben die Möglichkeit der Zusendung per Post an die Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Text-Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Plangebiet (ohne Maßstab):
Schönewalde, den 07.05.2026