Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im Amtsblatt der Stadt Schönewalde, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 6 vom 23.06.2023 die durch die Stadtverordnetenversammlung am 30.11.2022 beschlossene Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zwiebel“ zum Bau eines Eigenheimes, Karl-Marx-Straße 10 in der Stadt Schönewalde im Ortsteil Schönewalde bekannt zu machen.
Zudem sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem Landesportal für Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzustellen.
Schönewalde, den 08.06.2023