Stadt Schönewalde
- Der Bürgermeister -
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der derzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 6 vom 14.06.2024 bekannt zu machen, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 29.05.2024 mit Beschluss-Nr.: 43/2024 die Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Solarpark Horst“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Horst der Stadt Schönewalde beschlossen hat.
Zudem sind die öffentliche Bekanntmachung des Erweiterungsbeschlusses auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter
http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter
https://uvp-verbund.de/bb einzustellen.
Schönewalde, den 30.05.2024