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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über den Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 "Solarpark Horst" in der Gemarkung Horst der Stadt Schönewalde

Bekanntmachung

der Stadt Schönewalde über den Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 "Solarpark Horst" in der Gemarkung Horst der Stadt Schönewalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 29.05.2024 beschlossen, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 "Solarpark Horst" zu erweitern. Die ASG EnergiePark Horst GmbH & Co. KG, Elsdorfer Weg 3a, 06366 Köthen, als Vorhabenträger hatte dies zuvor beantragt.

Die Erweiterungsfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans umfaßt das Flurstück 37 (vollständig) in der Gemarkung Horst, Flur 2.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 "Solarpark Horst" einschließlich der Erweiterungsfläche befindet sich in der Gemarkung Horst, Flur 2, weist eine Gesamtgröße von 36,4 Hektar (ohne Erschließung) auf und umfaßt die folgenden Flurstücke (ohne Erschließung): 22/2 und 37 (alle vollständig) sowie 22/1, 35 und 38 (alle teilweise).

Es wird begrenzt

im Norden durch das Flurstück 23;

Im Osten durch eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Linie, die zwischen 120 und 135 m westlich der Grenze zur Gemarkung Schönewalde, Flur 9 gezogen ist und derzeit eine Bewirtschaftungsgrenze abbildet;

Im Süden durch das Flurstück 40;

Im Westen durch die Flurstücke 21 und 36.

Das Plangebiet des ursprünglichen Planes bildet zusammen mit der Erweiterungsfläche das für die weitere Bauleitplanung maßgebliche Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 "Solarpark Horst".

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche südöstlich der Ortslage Horst für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als "Sondergebiet Photovoltaik" festzusetzen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird mit dieser Veröffentlichung der am 29.05.2024 gefasste Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Horst ortsüblich bekannt gemacht.

Schönewalde, den 30.05.2024

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde