In der Stadt Schönewalde ist zum 01. September 2025 eine Stelle
befristet bis zum 31.12.2026 in Teilzeit (35 Wochenstunden) zu besetzen.
| Aufgabeninhalt: | |
| - | Zentraler Posteingang und Postausgang |
| - | Organisatorische Vorbereitung der Sitzungen der Ausschüsse, Einwohnerversammlungen und Ortsbeiräte |
| - | Eigenverantwortung Sitzungsdienst mit Abrechnung der Aufwandsentschädigung |
| - | Protokolldienst bei Einwohnerversammlungen |
| - | Übernahme, Verwaltung und Pflege archivwürdiger Informationsträger |
| - | Führen der Stadtchronik |
| - | Zusammenarbeit mit den Ortschronisten |
| - | Organisation städtischer Veranstaltungen |
| - | Mitwirkung bei der Erstellung des Haushaltsplanes |
| - | Allgemeine Organisation |
| - | Vertretung der Sachbearbeiterin in Kita-Angelegenheiten |
| Anforderungen: | |
| - | abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau (m/w/d) oder Kauffrau für Bürokommunikation (m/w/d), wünschenswert |
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| Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) |
| - | Fachliche Kompetenz |
| - | Führerschein-Klasse B |
| Erwartet werden ferner: | |
| - | Eigenständige, sorgfältige und diskrete Arbeitsweise |
| - | Flexibilität, Belastbarkeit, und Stressstabilität |
| - | Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit |
| - | Sichere und selbstständige Anwendung von MS-Office |
| - | Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen |
| - | Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Bürgerfreundlichkeit |
| - | ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative und Teamfähigkeit |
| - | Sie besitzen eine schnelle Auffassungsgabe und Flexibilität |
Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Die Ausschreibung richtet sich an alle Bewerber (m/w/d), welche die fachlichen Anforderungen erfüllen. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte
bis zum 30. Juni 2025 (Posteingang) an die
Stadt Schönewalde
Personalabteilung
Bewerbung Sekretariat
Markt 48
04916 Schönewalde
Für schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) mit gleicher fachlicher und persönlicher Eignung und Befähigung gelten die Bestimmungen des SGB IX. Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten werden nicht erstattet. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages.