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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 7/2025
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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Stellenausschreibung der Stadt Schönewalde

In der Stadt Schönewalde ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle

als Sekretär*in des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

befristet bis zum 31.12.2026 in Teilzeit (30 Wochenstunden) zu besetzen.

Aufgabeninhalt:

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Zentraler Posteingang und Postausgang

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Eigenverantwortung Sitzungsdienst mit Abrechnung der Aufwandsentschädigung

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Protokolldienst bei Einwohnerversammlungen

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Führen der Stadtchronik

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Zusammenarbeit mit den Ortschronisten

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Organisation städtischer Veranstaltungen

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Mitwirkung bei der Erstellung des Haushaltsplanes

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Allgemeine Organisation

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Vertretung der Sachbearbeiterin in Kita-Angelegenheiten

Anforderungen:

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abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau (m/w/d) oder Kauffrau für Bürokommunikation (m/w/d), wünschenswert Verwaltungsfachangestellte (m/w/d)

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Fachliche Kompetenz

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Führerschein-Klasse B

Erwartet werden ferner:

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Eigenständige, sorgfältige und diskrete Arbeitsweise

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Flexibilität, Belastbarkeit, und Stressstabilität

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Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit

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Sichere und selbstständige Anwendung von MS-Office

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Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen

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Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Bürgerfreundlichkeit

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ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative und Teamfähigkeit

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Sie besitzen eine schnelle Auffassungsgabe und Flexibilität

Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).

Die Ausschreibung richtet sich an alle Bewerber (m/w/d), welche die fachlichen Anforderungen erfüllen. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte

bis zum 05. August 2025 (Posteingang) an die

Stadt Schönewalde

Personalabteilung

Bewerbung Sekretariat

Markt 48

04916 Schönewalde

bewerbung@schoenewalde.de

Für schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) mit gleicher fachlicher und persönlicher Eignung und Befähigung gelten die Bestimmungen des SGB IX. Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten werden nicht erstattet. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages.

gez. Michael Stawski
Bürgermeister