Im Stadtgebiet der Stadt Schönewalde kommt es immer wieder zu Problemen mit parkenden Fahrzeugen. Wenn die Straße durch abgestellte Fahrzeuge so eng wird, dass andere Fahrzeuge – insbesondere Feuerwehr, Rettungsdienst oder Müllabfuhr – nicht mehr sicher durchkommen, liegt bereits eine „enge Straßenstelle“ vor. Dafür braucht es kein absolutes Halteverbotsschild. Ist durch parkende Fahrzeuge keine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m für Rettungsfahrzeuge vorhanden, so ist das Parken bereits ohne zusätzliches Verkehrsschild unzulässig und kann geahndet werden.
Wir bitten alle Fahrzeughalter, dies zu beachten.