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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung des Parks in Ahlsdorf

Bekanntmachung der Widmung des Parks in Ahlsdorf

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 15] S. 358 zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24 [Nr. 10] S. 79) werden folgende Flurstücke öffentlich gewidmet.

Eigentümer der Flächen:

Stadt Schönewalde

Widmungsbeschränkungen:

Ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend;

Inkrafttreten:

Die Widmung tritt nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Schönewalde, der Bürgermeister, Markt 48 in 04916 Schönewalde einzulegen.

Michael Stawski
Bürgermeister