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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Schönewalde über die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 3. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" der Stadt Schönewalde

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" ist ein Formfehler unterlaufen, der nur durch eine erneute Offenlage beseitigt werden kann. Da es sich um die Wiederholung eines Verfahrensschrittes mit nur geringfügigen redaktionellen Anpassungen des 2. Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" handelt, bedarf es keines gesonderten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde, und die erneute Offenlage wird auf diesem Wege hiermit bekanntgemacht.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hatte in ihrer öffentlichen Sitzung vom 25.10.2023 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" beschlossen, die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag (alle Stand 31.08.2023) sowie das Reflektionsgutachten (Stand 16.08.2023) gebilligt und zur erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eines beschränkten Kreises von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Diese Beteiligung fand im Zeitraum vom 17.11.2023 bis 18.12.2023 statt und erbrachte zwei Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die, soweit geboten, in die Planung zur Satzung übernommen wurden. Die entsprechende Planung zur Satzung muss nun aufgrund eines Formfehlers bei der vorgenannten Öffentlichkeitsbeteiligung als 3. Entwurf erneut ausgelegt werden, wobei zusätzlich geringfügige redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden sind.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind beiliegender Übersichtskarte zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Ahlsdorf und liegt nordwestlich der Ortslage Ahlsdorf. Es weist eine Größe von 60,0 Hektar auf. Zum Plangebiet gehören die folgenden Flurstücke: Gemarkung Ahlsdorf, Flur 1: 16, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 117, 141/1, 142, 143, 144, 145, 175, 210, 211, 239, 240, 241, 242, 244, 245, 246, 247, 248 (alle vollständig) sowie 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 42, 43, 47, 60, 61, 62, 72, 73, 108, 109, 111, 121, 126, 128, 133, 140, 146, 186, 190, 192, 194, 196, 198, 200, 202, 204, 206, 208, 238, 243, 249 (alle teilweise). Das Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist unbebaut. Die Erschließung des Plangebietes ist über die Kreisstraße K 6251 gesichert.

Der 3. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" der Stadt Schönewalde, die dazugehörige Begründung (Stand 28.06.2024), Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag (beide Stand 26.06.2024), ein gartendenkmalpflegerisches Gutachten (Stand 22.11.2022) sowie ein Reflektionsgutachten (Stand 16.08.2023) und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist in der Zeit

vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024

auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem folgenden Link einsehbar: http://bauleitplanung.schoenewalde.de.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme im Zentralen Landesportal für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Bauleitplanung im Land Brandenburg unter folgendem Link: https://uvp-verbund.de/bb.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während dieser Frist im Bauamt der Stadt Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können während der folgenden Dienststunden:

Montag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:

07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:

07.00 bis 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@schoenewalde.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht daneben die Möglichkeit der Zusendung per Post an die Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde, per Telefax an die Faxnummer 035362 743340 oder der Abgabe zur Niederschrift in den Räumen des Bauamtes der Stadt Schönewalde. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht.

Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ahlsdorf“ unberücksichtigt bleiben.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

1

Folgende umweltrelevante Informationen im Hinblick auf die in diesem Verfahren zu behandelnden planungsrechtlichrelevanten Sachverhalte sind verfügbar:

1.1

Schutzgut Mensch und Gesundheit

Gutachten über die Reflektionswirkung der Solarmodule, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs auf der angrenzenden Kreisstraße K 6251.

Von der PV-Anlage gehen keine Auswirkungen auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Kreisstraße K 6251 aus.

1.2

Schutzgut Tiere

Gutachten zu der Frage der Notwendigkeit zur Schaffung von Wildkorridoren.

Die angetroffenen Spuren von Wildtieren wurden ausgewertet und auf der Grundlage einer Erörterung mit der unteren Naturschutzbehörde mehrere freizuhaltende Korridore festgelegt.

1.3

Schutzgut Wasser

Bewertung von möglichen Einwirkungen auf das oberirdische Gewässer des angrenzenden Sorgengrabens.

Der Oberflächenwasserkörper ist nicht tangiert. Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind durch das plangegenständliche Vorhaben nicht zu erwarten.

Durch die Verringerung von Nährstoff- und Schadstoffeintrag ist eine Verbesserung des Zustandes zu erwarten.

Die umweltrelevanten Informationen aus dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzfachbeitrag zur ursprünglichen Fassung des Entwurfes bleiben bestehen.

2

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Ahlsdorf"

Stellungnahme des Landkreises Elbe-Elster vom 14.12.2023 (Untere Naturschutzbehörde)

Die Begrünung des Zauns am südlichen Abschluss des Plangebiets wird in der vorgeschlagenen Form kritisch gesehen

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 11.12.2023:

Keine Bedenken

Schönewalde, den 04.07.2024

Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde