Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der gültigen Fassung und in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen des 3. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ahlsdorf“ der Stadt Schönewalde ist auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de und auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzustellen. Diese können in der Zeit vom 22.07.2024 – 23.08.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden. Gleichzeitig sind die Unterlagen im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten auszulegen und die Bekanntmachung ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“ zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 8 vom 19.07.2024 bekannt zu machen.
Schönewalde, den 04.07.2024