Gemäß § 59 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes verzichtet Herr Steffen Ern, Einzelwahlvorschlag Ern, auf sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Ahlsdorf.
Der Sitz als Mitglied des Ortsbeirates Ahlsdorf bleibt bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt, da keine Ersatzperson vorhanden ist.