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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 8/2024
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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Stellenausschreibung

In der Stadt Schönewalde ist eine Stelle als Schwangerschaftsvertretung befristet für 2 Jahre als

Staatlich anerkannter/e Erzieher/in (m/w/d)

mit mindestens 30 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Sie arbeiten in enger Abstimmung mit Ihren Kollegen und übernehmen organisatorische und pädagogisch übergreifende Aufgaben. Dabei unterstützt Sie unser engagiertes Team in den Gruppen und Sie begleiten die Kinder bei deren pädagogischen Weiterentwicklung. Bei der Planung des Gruppenalltags bringen Sie eigene Ideen ein und stellen das Kind in den Mittelpunkt Ihres pädagogischen Handelns. Sie behalten die Entwicklung der Kinder im Blick und pflegen eine konstruktive Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Ihre eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise mit Offenheit für Neues zeichnen Sie aus.

Aufgabenschwerpunkte:

-

Umsetzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht

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Umsetzung der pädagogischen Arbeit

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Zusammenarbeit mit Eltern

Voraussetzungen:

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Abschluss als staatlich anerkannter/ Erzieher/in

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besonders gute Kommunikationsfähigkeit

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selbstsicheres Auftreten

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Teamfähigkeit

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Psychische Stabilität und Belastbarkeit

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besondere Flexibilität

Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des TVöD/VKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.

Die Ausschreibung richtet sich an alle Bewerber (m/w/d), die die fachlichen Anforderungen erfüllen.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 14.08.2024 (Posteingang) an die

Stadt Schönewalde oder als E-Mail an: bewerbung@schoenewalde.de

Personalabteilung

Markt 48

04916 Schönewalde

Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) mit gleicher fachlicher und persönlicher Eignung und Befähigung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten werden nicht erstattet.

Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Vorhandensein eines ausreichend frankierten Rückumschlags.

gez. Michael Stawski
Bürgermeister der Stadt Schönewalde