Sehr geehrte Eltern,
gemäß § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 02. August 2002 in der jeweils gültigen Fassung sind Kinder, die im folgenden Schuljahr in die Schule aufgenommen werden sollen und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, verpflichtet, zu Beginn des der Einschulung vorhergehenden Schuljahres an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.
Sie soll einen erfolgreichen Start in das Schulleben sichern helfen.
Eltern, deren Kinder im folgenden Schuljahr in der Schule angemeldet werden, sind verpflichtet, für die Teilnahme ihres Kindes an der Sprachstandsfeststellung zu sorgen.
Die Sprachstandsfeststellung in den Kindertagesstätten Dubro, Knippelsdorf und Schönewalde findet im September 2025 statt.
Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an einem Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte teilzunehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung besteht nicht für Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden oder bei denen aufgrund der Art und Schwere der Behinderung eine Sprachförderung nicht durchgeführt werden kann.