Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 8 vom 15.08.2025 bekannt zu machen, dass der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schönewalde in der Zeit vom 18.08.2025 – 02.10.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de sowie auf dem zentralen Landesportal für Beteiligungen im Land Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de oder auf dem Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter dem Link https://uvp-verbund.de/bb zugänglich gemacht wird.
Zudem sind die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen
im Bauamt der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde während der Dienstzeiten auszulegen.
Schönewalde, den 31.07.2025