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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 8/2025
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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Stellenausschreibung als technischer Mitarbeiter (m/w/d)

in der Stadt Schönewalde ist zum 01.01.2026 eine Stelle

als technischer Mitarbeiter (m/w/d) Kita

befristet für zwei Jahre in Teilzeit mit 20 Wochenstunden zu besetzen. Der Arbeitsort ist vorrangig die Kindertagesstätte „Wassertröpfchen“ im Ortsteil Knippelsdorf mit max. 30 Kindern.

Aufgabeninhalt:

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Zubereitung und Bereitstellung des Gesunden Frühstücks und Vesper

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Bereitstellung des Mittagsessen

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Wareneinkauf überwiegend durch Bestellung und Belieferung

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Lebensmittelgerechte Vorratshaltung

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Geschirrreinigung, Küchenreinigung

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Einhaltung des Hygienestandards und Vorschriften

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Reinigung und Pflege der Kühl- und Gefrierschränke sowie Geschirrspüler, Waschmaschine, Küchenschränke und anfallenden Wäsche

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Reinigung der Räume (Küche, Gruppenräume, Toiletten)

Fachliche Kompetenzen:

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Berufserfahrung als Küchenhilfe

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Kenntnisse in der Lagerhaltung

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Kenntnisse bei Hygienevorschriften

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Erfahrung in der Lebensmittelzubereitung

Erwartet werden ferner:

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Eigenständige, sorgfältige und diskrete Arbeitsweise

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Flexibilität, Belastbarkeit, und Stressstabilität

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Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit

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freundliches Auftreten, sicherer Umgang mit den Erziehern, Kindern und Eltern

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Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen

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Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Bürgerfreundlichkeit

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Teamfähigkeit

Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).

Die Ausschreibung richtet sich an alle Bewerber (m/w/d), welche die fachlichen Anforderungen erfüllen. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte

bis zum 17. September 2025 (Posteingang) an die

Stadt Schönewalde

Personalabteilung

Bewerbung als technischer Mitarbeiter (m/w/d)

Markt 48

04916 Schönewalde oder

Bewerbung@schoenewalde.de

Für schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) mit gleicher fachlicher und persönlicher Eignung und Befähigung gelten die Bestimmungen des SGB IX. Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten werden nicht erstattet.

gez. Michael Stawski
Bürgermeister