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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 8/2026
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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Information aus dem Ordnungsamt

Werte Bürgerinnen und Bürger,

das Ordnungsamt möchte noch einmal auf Folgendes hinweisen:

Gemäß den Bestimmungen des § 7 (1) 1. der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung – 32. BimSchV) dürfen Geräte und Maschinen (u. a. Rasenmäher) an Werktagen in der Zeit von 07:00 – 20:00 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20:00 – 07:00 Uhr ist ein Betreiben der Geräte und Maschinen untersagt. Verstöße werden nach der 32. BimSchV geahndet.