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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Offenlegung des Grenztermins Landkreis Elbe-Elster

Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkungvon Grenzen durch Offenlegung

Bekanntmachung des Landkreises Elbe-Elster, Kataster- und Vermessungsamt,

Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg (Elster):

Aktenzeichen: 2024-30-0035

Die Grenzen des Flurstücks 357, Flur: 3, Gemarkung: Schönewalde (S), Gemeinde: Schönewalde sind vermessen worden.

Sehr geehrte Rechtsnachfolger/Erben von

1.

Martin Ernst Karl David, geboren am 17.07.1930, verstorben am 18.12.2016, zuletzt wohnhaft in Am Köhlerhof 6 in 24576 Bad Bramstedt

2.

Elisabeth Prüß geb. David, geboren am 26.04.1937, verstorben am 18.05.2022, zuletzt wohnhaft in Marienthaler Straße 76b in 20535 Hamburg

3.

Karl-Heinz David, geboren am 07.03.1939, verstorben am 06.07.1987, zuletzt wohnhaft in Hamburg-Wandsbek

4.

Uwe-Horst David, geboren am 27.05.1945, verstorben am 01.06.2013, zuletzt wohnhaft in Artlenburger Straße 31 in 23556 Lübeck

Im Grenztermin 13.08.2024 war Gelegenheit, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommene Abmarkung unterrichten zu lassen und die zur Grenzfeststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss teilgenommen. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nachgewiesen.

Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27.Mai 2009 (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I 2019 Nr. 32) gebe ich deshalb durch Offenlegung das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommene Abmarkung bekannt.

Einwendungen gegen die Grenzermittlung

Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einwendungen erheben.

Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die vorgenommene Abmarkung können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erheben.

Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene Abmarkung sind beim Kataster- und Vermessungsamt Elbe-Elster, Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg (Elster) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https://www.lkee.de/Quickmenu/Impressum aufgeführt sind.

Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung erfolgt beim Kataster- und Vermessungsamt Elbe-Elster, Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg (Elster) im Raum 125, in der Zeit vom 26.08.2024 bis 26.09.2024, zu den üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung.

Im Auftrag

gez. Hindorf
(Amtsleiter)

Bekannt gemacht

durch: Amtsblatt der Stadt Schönewalde

in: der Stadt Schönewalde

vom: 16.08.2024

bis: 19.09.2024

(Unterschrift)