Bekanntmachung des Landkreises Elbe-Elster, Kataster- und Vermessungsamt,
Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg (Elster):
Aktenzeichen: 2024-30-0035
Die Grenzen des Flurstücks 357, Flur: 3, Gemarkung: Schönewalde (S), Gemeinde: Schönewalde sind vermessen worden.
Sehr geehrte Rechtsnachfolger/Erben von
| 1. | Martin Ernst Karl David, geboren am 17.07.1930, verstorben am 18.12.2016, zuletzt wohnhaft in Am Köhlerhof 6 in 24576 Bad Bramstedt |
| 2. | Elisabeth Prüß geb. David, geboren am 26.04.1937, verstorben am 18.05.2022, zuletzt wohnhaft in Marienthaler Straße 76b in 20535 Hamburg |
| 3. | Karl-Heinz David, geboren am 07.03.1939, verstorben am 06.07.1987, zuletzt wohnhaft in Hamburg-Wandsbek |
| 4. | Uwe-Horst David, geboren am 27.05.1945, verstorben am 01.06.2013, zuletzt wohnhaft in Artlenburger Straße 31 in 23556 Lübeck |
Im Grenztermin 13.08.2024 war Gelegenheit, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommene Abmarkung unterrichten zu lassen und die zur Grenzfeststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss teilgenommen. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nachgewiesen.
Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27.Mai 2009 (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I 2019 Nr. 32) gebe ich deshalb durch Offenlegung das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommene Abmarkung bekannt.
Einwendungen gegen die Grenzermittlung
Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einwendungen erheben.
Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorgenommene Abmarkung können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erheben.
Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene Abmarkung sind beim Kataster- und Vermessungsamt Elbe-Elster, Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg (Elster) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https://www.lkee.de/Quickmenu/Impressum aufgeführt sind.
Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung erfolgt beim Kataster- und Vermessungsamt Elbe-Elster, Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg (Elster) im Raum 125, in der Zeit vom 26.08.2024 bis 26.09.2024, zu den üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung.
Im Auftrag
Bekannt gemacht
durch: Amtsblatt der Stadt Schönewalde
in: der Stadt Schönewalde
vom: 16.08.2024
bis: 19.09.2024
(Unterschrift)