Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der gültigen Fassung und in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schönewalde in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Solarpark Grauwinkel“ in der Gemarkung Schönewalde der Stadt Schönewalde ist auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de und auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzustellen. Gleichzeitig ist die Bekanntmachung im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“ zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, Nr. 9 vom 16.08.2024 bekannt zu machen.
Schönewalde, den 01.08.2024