a) Bekanntmachung über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 "Golfplatz mit Hotel und Siedlungsgebiet einschließlich Freizeitanlagen" der ehemaligen Gemeinde Ahlsdorf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung vom 31.07.2024 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1 "Golfplatz mit Hotel und Siedlungsgebiet einschließlich Freizeitanlagen" der ehemaligen Gemeinde Ahlsdorf gem. § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten.
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Vorhaben- und Erschließungsplanes befindet sich nördlich, westlich und südwestlich der Ortslage Hohenkuhnsdorf, hat eine Größe von 305,5 Hektar und umfasst die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Ahlsdorf, Flur 1:
1 - 5, 8 - 14, 16, 47 - 62, 108 - 109, 111 - 114, 117, 121, 125 - 128, 132 - 140, 141/1, 142 - 152, 175, 177, 186 - 210, 222, 236 - 249 (alle vollständig);
Gemarkung Hohenkuhnsdorf, Flur 3:
43 - 46, 49 - 93, 157 - 158, 160 - 161, 214 - 232, 239 - 240, 243, 251 und 266 (alle vollständig) sowie 33/2 und 142 (alle teilweise):
Gemarkung Hohenkuhnsdorf, Flur 4:
5, 52, 55, 58 - 61, 99, 193 - 220 (alle vollständig) sowie 62 und 98 (alle teilweise).
Planungsziel der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Wirksamwerdung der Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" und Rückführung der übrigen Flächen in den früheren Status als Außenbereich zur fortgesetzten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird mit dieser Veröffentlichung der am 31.07.2024 gefasste Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 "Golfplatz mit Hotel und Siedlungsgebiet einschließlich Freizeitanlagen" der ehemaligen Gemeinde Ahlsdorf ortsüblich bekannt gemacht.
b) Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1 "Golfplatz mit Hotel und Siedlungsgebiet einschließlich Freizeitanlagen" der ehemaligen Gemeinde Ahlsdorf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 31.07.2024 den Entwurf der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1 "Golfplatz mit Hotel und Siedlungsgebiet einschließlich Freizeitanlagen" der ehemaligen Gemeinde Ahlsdorf (Stand 02.07.2024) beschlossen, die dazugehörige Begründung (Stand 02.07.2024) gebilligt und bestimmt, die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie eines eingeschränkten Kreises von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verwenden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Vorhaben- und Erschließungsplanes befindet sich nördlich, westlich und südwestlich der Ortslage Hohenkuhnsdorf, hat eine Größe von 305,5 Hektar und umfasst die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Ahlsdorf, Flur 1:
1 - 5, 8 - 14, 16, 47 - 62, 108 - 109, 111 - 114, 117, 121, 125 - 128, 132 - 140, 141/1, 142 - 152, 175, 177, 186 - 210, 222, 236 - 249 (alle vollständig);
Gemarkung Hohenkuhnsdorf, Flur 3:
43 - 46, 49 - 93, 157 - 158, 160 - 161, 214 - 232, 239 - 240, 243, 251 und 266 (alle vollständig) sowie 33/2 und 142 (alle teilweise):
Gemarkung Hohenkuhnsdorf, Flur 4:
5, 52, 55, 58 - 61, 99, 193 - 220 (alle vollständig) sowie 62 und 98 (alle teilweise).
Planungsziel der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Wirksamwerdung der Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Ahlsdorf" und Rückführung der übrigen Flächen in den früheren Status als Außenbereich zur fortgesetzten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung.
Der Entwurf der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1 "Golfplatz mit Hotel und Siedlungsgebiet einschließlich Freizeitanlagen" der ehemaligen Gemeinde Ahlsdorf mitsamt Begründung (beide Stand 02.07.2024) ist in der Zeit
vom 19.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024
auf der Internetseite der Stadt Schönewalde unter dem folgenden Link einsehbar: http://bauleitplanung.schoenewalde.de.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme im Zentralen Landesportal für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Bauleitplanung im Land Brandenburg unter folgendem Link: https://uvp-verbund.de/bb
Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während dieser Frist im Bauamt der Stadt Schönewalde (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können während der folgenden Dienststunden:
| Montag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 07.00 bis 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse: bauamt@schoenewalde.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht daneben die Möglichkeit der Zusendung per Post an die Stadt Schönewalde, Markt 48 in 04916 Schönewalde, per Telefax an die Faxnummer 035362 - 7433 40 oder der Abgabe zur Niederschrift in den Räumen des Bauamtes der Stadt Schönewalde. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht.
Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1 "Golfplatz mit Hotel und Siedlungsgebiet einschließlich Freizeitanlagen" der ehemaligen Gemeinde Ahlsdorf unberücksichtigt bleiben.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Schönewalde, den 01.08.2024