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Amtsblatt der Stadt Schönewalde - Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet
Ausgabe 9/2024
Bekanntmachungen der Stadt Schönewalde und anderer Institutionen
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Chippflicht für alle Hunde im Stadtgebiet

Zum 1. Juli 2024 ist die neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Alle Hunde die älter als 8 Wochen sind, müssen mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders nach ISO-Standard dauerhaft gekennzeichnet werden. Alle Hundebesitzer, die ihren Hund noch nicht gechipt haben, müssen dies nachholen und die Chipnummer der Stadt Schönewalde, Kämmerei, Abteilung Steuern telefonisch oder schriftlich mitteilen.

Ein Verstoß gegen diese Regelung kann ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.