Als Ersatzbekanntmachung im Sinne des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01.Dezember 2000 GVBl. II/00, (Nr. 24), S. 435, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 GVBI. II/24, (Nr. 43).
Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Nr. 45 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wiepersdorf-Süd“ der Stadt Schönewalde i.S. des § 2 Abs. 1 BekanntmV wird hiermit angeordnet. Es ist im „Amtsblatt der Stadt Schönewalde“, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde Nr. 9 vom 19.09.2025, der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 45 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wiepersdorf-Süd“ der Stadt Schönewalde, bekannt zu machen. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und der Zusammenfassenden Erklärung elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter http://bauleitplanung.schoenewalde.de einsehen. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen bei der Stadt Schönewalde, Bauamt (Zimmer 305), Markt 48, 04916 Schönewalde von jedermann während der folgenden Dienststunden:
| Montag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 07.00 bis 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung unter 035362/743332 eingesehen werden.
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Stadt Schönewalde, den 05.09.2025