Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwald hat in der Sitzung am 12.09.2023 gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 und § 83 Abs. 6 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss 2019 beschlossen und dem Amtsdirektor die Entlastung erteilt.
Jeder kann Einsicht in den Jahresabschluss mit seinen Anlagen nehmen. Er liegt zur Einsichtnahme an den öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Unterspreewald wöchentlich:
| Dienstag von | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
in den Amtsgebäuden des Amtes Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen und Hauptstraße 49, 15910 Schönwald aus.
Golßen, 13.09.2023