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Unterspreewald-Journal
Ausgabe 10/2024
Nichtamtlicher Teil
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Das Forstamt Dahme-Spreewald informiert

Zum Befahren des Waldes mit KFZ und zur Beschilderung von Waldwegen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

es ist Sommerzeit und bald Herbst. Wir alle suchen gerne Erholung, Ausgleich oder einfach nur Abkühlung in unseren heimischen Wäldern und Seen - ob beim Baden, Angeln, Pilze sammeln oder Spazieren. Der Besucherandrang ist enorm und bedarf einer klaren Regelung, da es in den letzten Jahren zu einem verstärkten rechtswidrigen Befahren und Abstellung von Fahrzeugen im Wald, verbunden mit erhöhter Waldbrandgefahr, gekommen ist.

Im § 16 LWaldG (Waldgesetz des Landes Brandenburg) ist dies eindeutig geregelt: „Das Fahren mit sowie Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang (…) erlaubt.“

Es ist somit ausdrücklich verboten, den Wald mit einem KFZ zu befahren oder als Park-/Haltefläche zu nutzen. Das Waldbetretungsrecht nach § 15 LWaldG und straßenrechtliche Bestimmungen (z.B. öffentlich gewidmete Wege) bleiben davon unberührt. Nur mit einer Gestattung durch den Waldbesitzer oder in besonderen Fällen durch das zuständige Forstamt kann es in seltenen Fällen eine Ausnahme von o.g. Regelung geben.

Etwaige Missachtungen dieses Verbotes können nach § 37 (1) Punkt 17 LWaldG je nach ausgewiesener Waldbrandgefahrenstufe mit einem Bußgeld bis zu 20.000 € geahndet werden. Das niedrigste Verwarngeld beträgt 25,- €.

Eine Beschilderung von Waldwegen, die einen Hinweis bzw. ein klares Verbot zur Befahrung und zum Abstellen von Fahrzeugen geben kann, ist gesetzlich nicht notwendig. Gegenwärtig sind in manchen Teilen des Landkreises Dahme-Spreewald Waldwege beschildert, in vielen Regionen nicht. Das hat offensichtlich zu Verwirrung und Desinformation in der Bevölkerung geführt. Vermehrt nahmen Erholungssuchende an, dass ein Fehlen etwaiger Verbotsschilder oder anderer Beschränkungen (z.B. Schranken) das Befahren des Waldes erlaube.

Das Verbot der Befahrung des Waldes gilt aber unabhängig von einer Beschilderung!

Daher werden vorhandene Schilder, die auf ein Verbot der Befahrung des Waldes hinweisen, sukzessive demontiert und es werden auch grundsätzlich keine neuen Schilder mehr aufgestellt.

Ihr hoheitlich zuständiges Forstamt mit Ansprechpartnern sowie weitere Unterstützungsangebote finden Sie auf der Internetseite des Landesbetriebes Forst Brandenburg: www.forst.brandenburg.de oder direkt bei Ihrer Revierförsterin bzw. Ihrem Revierförster.

Kontakt:

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Forstamt Dahme-Spreewald

Telefon: 03546 2705-19 oder -44

E-Mail: FoA.Dahme-Spreewald@lfb.brandenburg.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Forstamtsteamt