im Zuge der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer u. a. auch für den von Ihnen gepachteten Vertragsgegenstand auf Grundlage der neu festgestellten Grundsteuerwerte und Messbeträge neu festgesetzt. Die Grundsteuer wird dabei gegenüber dem Eigentümer (Steuerschuldner) des Grundstücks durch die zuständige Gemeinde erhoben.
Nachdem nunmehr die entsprechenden Grundsteuerbescheide für die kommunalen Flurstücke vollständig vorliegen, konnten die auf die einzelnen Pachtobjekte entfallenden Grundsteueranteile ermittelt werden.
Pächter, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung die Grundsteuer/Betriebskosten selbständig tragen, erhielten zu diesem Sachverhalt Anfang September entsprechende Anschreiben von der Verwaltung mit dem konkret auf Ihr Pachtobjekt entfallenden Grundsteueranteil.
Für eine bessere Nachvollziehbarkeit und Transparenz möchten wir Ihnen im Folgenden die Berechnung der auf die Pachtobjekte entfallenden Anteile erläutern.
Maßgebend ist hierfür der für das betroffene Flurstück erteilte Grundsteuerbescheid sowie die Flächengröße des Pachtgegenstandes bzw. die Anzahl der Garagen auf dem Flurstück und deren Anteil an der insgesamt unter dem Aktenzeichen beschiedenen Fläche.
Für die im Garagenkomplex Wallhausweg auf dem Flurstück 155, Flur 6, Gemarkung Golßen, gelegenen Garagen ergibt sich demnach beispielsweise folgende Berechnung:
Das Flurstück 155, Flur 6, Gemarkung Golßen, wurde unter einem Aktenzeichen beschieden. Das Finanzamt hat hierfür einen Steuermessbetrag in Höhe von 26,76 € festgesetzt. Unter Anwendung des Hebesatzes der Stadt Golßen von 525 % ergibt sich für die Gesamtfläche somit ein Grundsteuerbetrag in Höhe von insgesamt 140,49 €. Dieser Betrag wurde nunmehr durch die Anzahl der auf dem Flurstück befindlichen Garagen (23) geteilt, wodurch sich ein jeweiliger Anteil von 6,11 € pro Garage ergeben hat.
Die auf die einzelnen Pachtflächen entfallenden Beträge unterscheiden sich aufgrund der verschiedenen Flurstücke, der jeweils vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge, sowie der verschiedenen Größen der Pachtflächen sehr individuell. Eine allgemeine Erläuterung der Berechnung ist daher nur bedingt möglich. Für individuelle Erklärungen der jeweiligen Berechnungsgrundlage können Sie jedoch bei Bedarf gern mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Wienke, telefonisch unter der Telefonnummer 035452 384-417 bzw. unter der E-Mail-Adresse liegenschaften@unterspreewald.de in Kontakt treten. Gern erläutert Ihnen Herr Wienke dann die Berechnung Ihres konkreten Beispiels.
Auch für sonstige Rückfragen zum Thema Pachtverträge und Grundsteuer steht Ihnen Herr Wienke gern unter den vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.