Die 2. Nachtragssatzung 2023 des Amtes Unterspreewald mit den Bestandteilen Nachtragshaushaltsplan, Nachtragsergebnisplan mit den entsprechenden Teilergebnisplänen, Nachtragsfinanzplan mit den entsprechenden Teilfinanzplänen, Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Anlagen sind ersatzweise bekannt zu machen. Zu diesem Zweck hat die Auslegung ab dem 6. November 2023 zu jedermanns Einsicht an den öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Unterspreewald:
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| und | |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
in den Amtsgebäuden des Amtes Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen und Haupt-
straße 49, 15910 Schönwald zu erfolgen.
Golßen, 13.10.2023