(Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, 2023)
Die Stadtverordnetenversammlung Golßen hat am 25.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Altgolßen - Poststraße“ in der Fassung vom August 2023 sowie die zugehörige Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Mit Blick auf die Entwicklung der Stadt Golßen und den bestehenden Strukturen im Gemeindeteil soll über die Ergänzungssatzung ein einzelnes Außenbereichsgrundstück für eine Neubebauung in Bauland umgewandelt werden.
Die Satzung enthält wesentliche Festlegungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu Pflanzmaßnahmen.
| Gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und damit | |
| - | vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, |
| - | von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, |
| - | von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB, |
| - | von der Anwendung des § 4c BauGB zur Überwachung (Monitoring) |
| abgesehen. | |
Die Lage des Plangebietes ist der als Anlage beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist. Das Plangebiet umfasst ein Grundstück am nördlichen Rand des Gemeindeteils Altgolßen an der „Poststraße“.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Altgolßen – Poststraße“ sowie die zugehörige Begründung werden im Internet
vom 13.11.2023 bis einschließlich 18.12.2023
unter der nachfolgenden Adresse des Amtes Unterspreewald bereitgestellt:
https://www.unterspreewald.de (à Bekanntmachungen)
Zusätzlich stehen die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, im zentralen Landesportal unter den nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung:
http://blp.brandenburg.de
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Die benannten Unterlagen zur Ergänzungssatzung liegen im Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, 1. OG, R108, 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S 006, 15910 Schönwald OT Schönwalde öffentlich aus.
| Montag | 10.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 10.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 10.00 bis 12.00 Uhr |
Während der Auslegefrist können von jedermann bei der Verwaltung Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf schriftlich, per E-Mail oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Stellungnahmen per E-Mail können unter der Adresse bauamt@unterspreewald.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die städtebauliche Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Anlage: Übersichtskarte Plangebiet