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Unterspreewald-Journal
Ausgabe 11/2025
Nichtamtlicher Teil
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Hinweise zur Anmeldung schulpflichtiger Kinder an der Grundschule Schönwalde

Hinweise zur Anmeldung schulpflichtiger Kinder an der Grundschule Schönwalde

Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden und noch keine Schule besuchen, sind gemäß § 37 des Gesetztes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) durch die Eltern für das Schuljahr 2026/27 in der zuständigen Grundschule anzumelden.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Im Ausnahmefall können gemäß § 51 BbgSchulG schulpflichtige Kinder auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Eltern, die ihr schulpflichtiges Kind an einer anerkannten Ersatzschule anmelden wollen, müssen dies der zuständigen Schule mitteilen.

Ab diesem Schuljahr wird es einige Änderungen bezüglich der Anmeldung geben.

Die Schulanmeldung erfolgt in der zuständigen Grundschule Schönwalde für folgende amtsangehörige Orts- und Gemeindeteile des Amtes Unterspreewald: Freiwalde, Niewitz, Reichwalde, Groß Wasserburg, Krausnick, Schlepzig, Schönwalde und Waldow/Brand. Termine können online gebucht werden.

Die schulärztliche Untersuchung erfolgt ausschließlich im Gesundheitsamt.

Alle Unterlagen und Informationen erhalten alle Eltern beim Informationsabend.

Dieser findet am 10.11.2026 um 17 Uhr in der Grundschule Schönwalde statt.

Bei Rückfragen melden Sie sich gern bei uns.

Schönwalde, Oktober 2025

Grundschule Schönwalde
Hauptstraße 50
OT Schönwalde
15910 Schönwald
Tel.: 035474 36568
E-Mail: grundschuleschoenwalde@unterspreewald.de
Internet: www.grundschule-schoenwalde.de
gez. Ines Lehmann
Schulleiterin