Aufgrund der §§ 65 ff der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2007 (GVBl. I/19 S.286) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung vom 24.10.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird | |
| 1. | im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der |
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| ordentlichen Erträge auf — 1.637.200,00 € |
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| ordentlichen Aufwendungen auf — 2.093.800,00 € |
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| außerordentlichen Erträge auf — 0,00 € |
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| außerordentlichen Aufwendungen auf — 0,00 € |
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| 2. | im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen auf — 1.565.900,00 € |
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| Auszahlungen auf — 1.953.700,00 € |
festgesetzt.
| Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: | |
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| Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 1.525.600,00 € |
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| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 1.917.100,00 € |
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| Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf — 40.300,00 € |
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| Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf — 28.600,00 € |
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| Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 € |
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| Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf — 8.000,00 € |
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| Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven — 0,00 € |
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| Auszahlungen an Liquiditätsreserven — 0,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung (Hebesatzung vom 28.06.2016) festgesetzt worden sind, betragen:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 700 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 400 v. H. |
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| 2. | Gewerbesteuer — 325 v. H. | |
| 1. | Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf | |
| — 3.000 € | ||
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| festgesetzt. | |
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| 2. | Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf | |
| — 3.000 € | ||
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| festgesetzt. | |
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| 3. | Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf | |
| — 3.000 € | ||
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| festgesetzt. | |
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| 4. | Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: | |
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| a) | der Entstehung eines Fehlbetrages auf 20.000 € und |
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| b) | bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oderEinzelauszahlungen auf 20.000 € |
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| festgesetzt. | |
1. | Der Haushalt gliedert sich in 24 Teilhaushalte. Die Teilhaushalte werden wie folgt zu 8 Budgets verbunden: |
| Budg. Nr. | Teil HH | Produktbereich | Produktgruppe/Produkt | Budget- verantwortlicher |
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| I | 1 5 6 | 11 Innere Verwaltung 25 – 29 Kultur u. Wissenschaft | 111.01 Gemeindeorgane 121.01 Statistik und Wahlen 272 Fahrbibliothek 281 Heimat-u. Kulturpflege | AL 10 Herr Neumann |
| II | 2 21 | 11 Innere Verwaltung 57 Wirtschaft u. Tourismus | 111.02 Allg. Grundvermögen 573 Dorfgemeinschaftshäuser | AL 60 Frau Schudek |
| III | 3 7 8 9 10 11 | 21 - 24 Schulträgeraufgaben 36 Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe 42 Sportförderung | 211.01 Schulkosten 361 Förd. v. Kinder in Tageseinrichtg. in Tagespflege 365 Tageseinrichtg. f. Kinder 366 Einrichtung d. Jugendarbeit 424 Sportstätten u. Bäder | AL 32 Herr Graßmann |
| IV | 4 | 25 – 29 Kultur u. Wissenschaft | 252.01 Museum | AL 10 Herr Neumann |
| V | 12 13 14 15 16 17 18 19 | 51 Räumliche Planung u. Entwicklung 53 Ver- u. Entsorgung 54 Verkehrsflächen 55 Natur- u, Landschaftspflege | 511 Räuml. Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen 531 Elektrizitätsversorgung 532 Gasversorgung 533 Wasserversorgung 541 Gemeindestraßen 545 Straßenreinig./Winterdienst 552 Öffentl. Gewässer | AL 60 Frau Schudek |
| VI | 19 20 | 55 Natur- u, Landschaftspflege | 551 Öffentl. Grün/Landschaftsbau 553 Friedhofs- u. Bestattungswesen | AL 32 Herr Graßmann |
| VII | 22 | 57 Wirtschaft u. Tourismus | 575.01 Tourismus | AL 10 Herr Neumann |
| VIII | 23 24 | 61 Allg. Finanzwirtschaft | 611 Steuern, allg. Zuweisungen 612 sonstige allg. Finanzwirtschaft | AL 20 Herr König |
| 2. | Soweit in der KomHKV oder im Haushaltsplan mit Vorbericht und Anlagen nichts anderes bestimmt ist, sind die Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, gegenseitig deckungsfähig. Das gleiche gilt für Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen. |
| 3. | Der Ausgleich der Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets ist erst dann auszuführen, wenn weder innerhalb des Produktes/ Teilhaushaltes die Mehraufwendungen ausgeglichen werden können. |
| 4. | Für Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets, die durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge im gleichen Budget gedeckt werden, müssen keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen beantragt werden. Eine Entscheidung der Gemeindevertretung nach § 5 Abs. 3 entfällt. Die Sätze 1 und 2 gelten für Auszahlungen entsprechend. |
| 5. | Die Absätze 2 bis 4 gelten auch für Auszahlungen bei der Investitionstätigkeit sowie Verpflichtungsermächtigungen, wenn sie sachlich zusammenhängen. |
Für folgende Haushaltsposition wird ein Sperrvermerk erlassen:
• 54101.047100/782100 - Errichtung Parkscheinautomat
Vor Inanspruchnahme der Haushaltsposition, hat die Gemeinde der Neuanschaffung ausdrücklich zuzustimmen.
Golßen, den 02.11.2023
Die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schlepzig mit den Bestandteilen Haushaltsplan, Ergebnisplan mit den entsprechenden Teilergebnisplänen, Finanzplan mit den entsprechenden Teilfinanzplänen, Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Anlagen sind ersatzweise bekannt zu machen. Zu diesem Zweck hat die Auslegung ab dem 4. Dezember zu jedermanns Einsicht an den öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Unterspreewald:
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| und | |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
in den Amtsgebäuden des Amtes Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen und Hauptstraße 49, 15910 Schönwald zu erfolgen.
Golßen, 02.11.2023