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Unterspreewald-Journal – Mitteilungsblatt mit amtlicher Beilage
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schlepzig für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 65 ff der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2007 (GVBl. I/19 S.286) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung vom 24.10.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf  —  1.637.200,00 €

ordentlichen Aufwendungen auf  —  2.093.800,00 €

außerordentlichen Erträge auf  —  0,00 €

außerordentlichen Aufwendungen auf  —  0,00 €

2.

im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf  —  1.565.900,00 €

Auszahlungen auf  —  1.953.700,00 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 1.525.600,00 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  1.917.100,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  40.300,00 €

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  28.600,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 €

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  8.000,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven  —  0,00 €

Auszahlungen an Liquiditätsreserven  —  0,00 €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung (Hebesatzung vom 28.06.2016) festgesetzt worden sind, betragen:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  700 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  400 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  325 v. H.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf

 —  3.000 €

festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf

 —  3.000 €

festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf

 —  3.000 €

festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Entstehung eines Fehlbetrages auf 20.000 € und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oderEinzelauszahlungen auf 20.000 €

festgesetzt.

§ 6

1.

Der Haushalt gliedert sich in 24 Teilhaushalte. Die Teilhaushalte werden wie folgt zu 8 Budgets verbunden:

2.

Soweit in der KomHKV oder im Haushaltsplan mit Vorbericht und Anlagen nichts anderes bestimmt ist, sind die Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, gegenseitig deckungsfähig. Das gleiche gilt für Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen.

3.

Der Ausgleich der Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets ist erst dann auszuführen, wenn weder innerhalb des Produktes/ Teilhaushaltes die Mehraufwendungen ausgeglichen werden können.

4.

Für Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets, die durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge im gleichen Budget gedeckt werden, müssen keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen beantragt werden. Eine Entscheidung der Gemeindevertretung nach § 5 Abs. 3 entfällt. Die Sätze 1 und 2 gelten für Auszahlungen entsprechend.

5.

Die Absätze 2 bis 4 gelten auch für Auszahlungen bei der Investitionstätigkeit sowie Verpflichtungsermächtigungen, wenn sie sachlich zusammenhängen.

§ 7

Für folgende Haushaltsposition wird ein Sperrvermerk erlassen:

• 54101.047100/782100 - Errichtung Parkscheinautomat

Vor Inanspruchnahme der Haushaltsposition, hat die Gemeinde der Neuanschaffung ausdrücklich zuzustimmen.

Golßen, den 02.11.2023

gez. Marco Kehling
Amtsdirektor

Die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schlepzig mit den Bestandteilen Haushaltsplan, Ergebnisplan mit den entsprechenden Teilergebnisplänen, Finanzplan mit den entsprechenden Teilfinanzplänen, Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Anlagen sind ersatzweise bekannt zu machen. Zu diesem Zweck hat die Auslegung ab dem 4. Dezember zu jedermanns Einsicht an den öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Unterspreewald:

Dienstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und

Donnerstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

in den Amtsgebäuden des Amtes Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen und Hauptstraße 49, 15910 Schönwald zu erfolgen.

Golßen, 02.11.2023

gez. Marco Kehling
Amtsdirektor