Gemäß § 37 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) vom 12.04.1996, zuletzt geändert am 05.03.2024, beginnt für Kinder, die bis 30.09.2026 das sechste Lebensjahr vollenden und noch keine Schule besuchen, am 01.08.2026 die Schulpflicht. Die Einschulungsfeier findet am Sonnabend, den 22.08.2026 statt. Der erste Schultag ist Montag, der 24.08.2026.
Kinder, die zwischen dem 01.10.2026 und 31.12.2026 das sechste Lebensjahr vollenden, in Ausnahmefällen auch die Kinder, die nach dem 31.12.2026, jedoch vor dem 01.08.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Schulpflichtige Kinder können im Ausnahmefall gemäß § 51 BbgSchulG auf schriftlichen Antrag der Eltern für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann und wenn eine anderweitige Förderung, insbesondere durch den Besuch einer Kindertagesstätte, gewährleistet ist. Ein Antrag für eine nochmalige Zurückstellung ist nicht zulässig. Eltern, die ihr schulpflichtiges Kind an einer anerkannten Ersatzschule anmelden wollen, müssen dies der zuständigen Grundschule mitteilen.
In diesem Schuljahr wird es einige Änderungen bezüglich der Anmeldung geben. Die schulärztliche Untersuchung erfolgt ausschließlich im Gesundheitsamt. Im Anschluss daran (am selben Tag) erfolgt die Schuleingangsuntersuchung in der Schule.
Die Schulanmeldung in der zuständigen Grundschule Golßen erfolgt unter Vorlage der Geburtsurkunde, des gelben Vorsorgeheftes, des ausgefüllten Anamnesebogens, des Impfausweises, der Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita oder einer therapeutischen Behandlung und dem persönlichen Erscheinen des Schulanfängers für folgende amtsangehörige Orts- und Gemeindeteile des Amtes Unterspreewald: Golßen, Altgolßen, Landwehr, Prierow, Mahlsdorf, Zützen, Gersdorf, Sagritz, Drahnsdorf, Krossen, Falkenhain, Schäcksdorf, Kasel-Golzig, Zauche, Jetsch, Schiebsdorf, Sellendorf, Hohendorf, Schöneiche sowie Rietzneuendorf, Staakow, Rietze und Friedrichshof in der Zeit vom 12.01.2026 bis 19.01.2026.
Die genauen Termine für die ärztliche Untersuchung in Lübben und die Schuluntersuchung in Golßen haben die Eltern bereits erhalten.
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Golßen im November 2025