Die Gemeindevertretung der Gemeinde Unterspreewald hat in der Sitzung am 14.12.2022 gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 und § 83 Abs. 6 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss 2011 beschlossen und dem Amtsdirektor die Entlastung erteilt.
Jeder kann Einsicht in den Jahresabschluss mit seinen Anlagen nehmen. Er liegt zur Ein- sichtnahme an den öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Unterspreewald wöchentlich:
| Dienstag von | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
in den Amtsgebäuden des Amtes Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen und Hauptstraße 49, 15910 Schönwald aus.
Golßen, 20.12.2022